AGBs &
Nutzungsbedingungen
-Fulfillment

Zusatz-AGB Fulfillment

Einlagerung • Kommissionierung • Verpackung • Versand (DHL) • Retourenabwicklung
WHP Digital Solutions GmbH
Stand: 19. Januar 2026

1. Geltungsbereich, Unternehmerkunden, Rangfolge

  1. Diese Zusatz-AGB („Fulfillment-AGB“) gelten für alle Fulfillment-Leistungen der WHP Digital Solutions GmbH i. G. („Anbieter“, „wir“) gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB („Kunde“). Verbraucher (§ 13 BGB) werden nicht Vertragspartner.

  2. Fulfillment-Leistungen umfassen insbesondere: Wareneingang, Einlagerung, Bestandsführung, Kommissionierung, Verpackung, Versandabwicklung, Retourenbearbeitung, ggf. Aufbereitung/Entsorgung.

  3. Diese Fulfillment-AGB gelten ergänzend zu den „AGB Dienstleistungen (B2B)“ des Anbieters. Bei Widersprüchen haben diese Fulfillment-AGB für Fulfillment-Leistungen Vorrang.

  4. Konkrete Leistungsdetails ergeben sich aus Angebot/Leistungsschein/SLA („Fulfillment-Leistungsschein“). Der Fulfillment-Leistungsschein hat Vorrang vor diesen Fulfillment-AGB.

2. Leistungsort, Lagerstandort

  1. Die Lagerung erfolgt grundsätzlich am Standort Münster (Deutschland), sofern nicht abweichend vereinbart.

  2. Wir sind berechtigt, Subunternehmer einzusetzen (z. B. Sonderlogistik, Entsorgung). Vertragspartner des Kunden bleiben wir.

3. Leistungsumfang, Standards, Versanddienstleister

  1. Wir erbringen Fulfillment-Leistungen nach branchenüblicher Sorgfalt und gemäß Fulfillment-Leistungsschein.

  2. Standard-Versanddienstleister ist DHL (je nach Route/Service z. B. DHL Paket/DHL Express), sofern nicht anders vereinbart.

  3. Eine Qualitätsprüfung, Echtheitsprüfung oder rechtliche Prüfung der Ware (z. B. Kennzeichnungspflichten, Produktsicherheit, Markenrechte) ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig, korrekt und vollständig bereit:

    • Produktdaten (SKU/EAN, Maße/Gewicht, Bezeichnung, Varianten, ggf. Seriennummern),

    • Versand-/Packregeln (z. B. Multipacks, Beileger, Sperrlager-Regeln),

    • Retourenregeln (A-/B-Ware, Wiedereinlagerungskriterien, Entsorgungsfreigaben),

    • Zoll-/Exportdaten für Auslandssendungen (z. B. HS-Code, Ursprungsland, Warenwert, Handelsrechnungstexte), sofern erforderlich,

    • Ansprechpartner für Freigaben und Ausnahmefälle.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass Ware und Verpackung alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen (Produktsicherheit, Kennzeichnung, Marken-/Urheberrechte, Verpackungsrecht, ggf. Gefahrgutrecht).

  3. Ware, die Gefahrgut ist oder Versandrestriktionen unterliegt, darf nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe verarbeitet werden.

5. Wareneingang, Einlagerung, Bestandsführung

  1. Anlieferungen erfolgen transportsicher verpackt und eindeutig gekennzeichnet; Lieferavis/Lieferschein und Mengenangaben sind beizulegen.

  2. Standard-Wareneingangskontrolle (sofern nicht anders vereinbart):

    • Abgleich Lieferavis/Lieferschein mit Stückzahl,

    • Sichtprüfung auf offensichtliche Transportschäden.
      Keine detaillierte Qualitäts- oder Funktionsprüfung ohne Zusatzvereinbarung.

  3. Bestände werden systemisch geführt. Bestandsdifferenzen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang des Bestandsreports/der Information in Textform zu rügen; andernfalls gelten sie als anerkannt.

6. Lagerung, Sorgfalt, Versicherung (optional)

  1. Wir lagern mit branchenüblicher Sorgfalt.

  2. Optionale Warenversicherung: Wir bieten dem Kunden auf Wunsch eine Warenversicherung an. Umfang (Versicherungswert, Selbstbehalt, Deckungsumfang) und Prämie werden im Fulfillment-Leistungsschein geregelt.

  3. Ohne gebuchte Warenversicherung trägt der Kunde das Risiko von Verlust/Beschädigung während der Lagerung, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters verursacht wurde.

7. Versand, Gefahrübergang, Zustellung

  1. Versand erfolgt gemäß den vereinbarten Cut-off-Zeiten und Versandregeln.

  2. Gefahrübergang (B2B): Mit Übergabe der Sendung an DHL geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sofern nicht anders vereinbart.

  3. Zustellzeiten und Zustellqualität liegen im Verantwortungsbereich von DHL sowie ggf. Zollbehörden. Wir haften nicht für Verzögerungen, die durch DHL, Zoll, höhere Gewalt oder unvollständige Kundendaten entstehen.

  4. Trackingdaten werden bereitgestellt, soweit von DHL verfügbar.

8. Weltweiter Versand, Zoll, Export/Import

  1. Wir können weltweit versenden. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der Zoll-/Exportdaten sowie für die Einhaltung der Importvorschriften des Ziellandes.

  2. Zölle, Steuern und Gebühren im Zielland trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

  3. Mehraufwand, Rückläufer oder Verzögerungen aufgrund fehlerhafter/unvollständiger Zollangaben werden nach Aufwand abgerechnet.

9. Retourenabwicklung

  1. Retouren werden gemäß vereinbartem Retouren-Regelwerk verarbeitet (z. B. Sichtprüfung, Wiedereinlagerung, Sperrlager, Entsorgung, Aufbereitung).

  2. Liegt kein Regelwerk vor, verarbeiten wir Retouren nach billigem Ermessen und branchenüblicher Praxis:

    • Sichtprüfung,

    • Zuordnung A-/B-Ware nach offensichtlichem Zustand,

    • Sperrlager bei Unklarheiten.

  3. Entsorgung/Aufbereitung erfolgt nur nach Freigabe, sofern nicht im Regelwerk vorab autorisiert. Verbleibt Ware mangels Freigabe im Sperrlager, fallen Lagergebühren weiter an.

10. Vergütung, Preise auf Anfrage, Abrechnung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/Leistungsschein (Preise auf Anfrage). Typische Positionen: Lager, Wareneingang, Pick & Pack, Verpackungsmaterial, Versandhandling, Retourenhandling, Sonderleistungen.

  2. Rechnungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – innerhalb von 7 Kalendertagen fällig.

  3. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen/Abschläge zu verlangen (z. B. bei hohem Volumen, Saisonspitzen, Sonderprojekten).

11. Zurückbehaltungsrecht / Pfandrecht an eingelagerter Ware

  1. Zur Sicherung fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung steht uns an der eingelagerten Ware ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht/Pfandrecht im gesetzlich zulässigen Umfang zu.

  2. Wir dürfen Herausgabe/Auslagerung bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen verweigern.

  3. Bei längerem Zahlungsverzug behalten wir uns weitere gesetzlich zulässige Maßnahmen nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung vor.

12. Haftung (Fulfillment)

  1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist insgesamt begrenzt auf 100% der in den letzten 3 Monaten vor dem Schadenereignis gezahlten Fulfillment-Gebühren (netto); bei kürzerer Vertragsdauer: 100% der bis dahin gezahlten Gebühren.

  4. Keine Haftung für:

    • Zustellverzögerungen/Qualität von DHL, Zollverzögerungen, höhere Gewalt,

    • Schäden durch fehlerhafte Kundendaten, unzureichende Verpackung/Kennzeichnung des Kunden,

    • Wertminderung durch normale Lager-/Handlingvorgänge ohne Pflichtverletzung.

13. Vertragslaufzeit, Kündigung, Exit-Prozess

  1. Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Fulfillment-Leistungsschein; soweit nicht geregelt: Kündigung mit 30 Tagen zum Monatsende.

  2. Exit/Übergabe (Auslagerung, Palettierung, Versand an neuen Dienstleister, Datenexport) erfolgt nach dem vereinbarten Exit-Prozess und wird nach Aufwand abgerechnet.

  3. Vor Auslagerung dürfen wir einen Bestandsabgleich durchführen. Ware wird erst nach Ausgleich fälliger Forderungen herausgegeben (vgl. § 11).

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Vertraulichkeit richtet sich nach den Dienstleistungs-AGB.

  2. Soweit im Fulfillment personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. Empfängeradressen), erfolgt dies je nach Konstellation als Auftragsverarbeitung. Eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO wird bei Bedarf geschlossen.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist Münster, soweit der Kunde Kaufmann/juristische Person ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.